Zur Sache: Biber
Das NÖ Naturschutzgesetz 2000, mit welchem die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie umsetzt wurde, verbietet geschützte Tiere ohne behördliche Genehmigung zu fangen. Auch im Fall einer bestehenden Ausnahmebewilligung ist es aufgrund des Umstandes, dass in NÖ die meisten für Biber prädestinierten Lebensräume durch diese Art bereits besiedelt sind und diese Tiere ein strenges Revierverhalten zeigen nicht sinnvoll und vor allem tierschutzrechtlich fragwürdig, ev. sogar unzulässig, einzelne Exemplare...