Nazipropaganda auf Christbaumkugeln
ST. PÖLTEN (red). Mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und Bewährungshilfe für die Probezeit von drei Jahren endete ein Geschworenenprozess am Landesgericht St. Pölten, bei dem ein 24-Jähriger aus dem Bezirk Tulln wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz, sowie wegen des Besitzes eines Schlagrings zur Verantwortung gezogen wurde (nicht rechtskräftig). Dem Nationalsozialismus zugewandt Als „Nazi light“ könnte man die Gesinnung des Beschuldigten bezeichnen, der sich zwischen...