Novelle der Heizungsanlagenverordnung 2014
Mit der Novelle der Heizungsanlagenverordnung 2014 sind künftig zusätzliche Überprüfungen für Heizungsanlagen ab 20 Kilowatt Nennwärmeleistung erforderlich. Dieser Mehraufwand bei der Überprüfung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die unter anderem auf eine Verbesserung der Energieeffizienz der Heizungsanlage abzielt. So müssen zusätzlich die Heizungspumpe, die Regelung der Wärmeverteilung und die Dimensionierung der Heizungsanlage überprüft und berechnet werden. Wird von den Prüforganen ein...