Wenn das Finanzamt nachmisst
SCHWAZ/ZILLERTAL (fh). Bei der Einfuhr von Fahrzeugen aus dem Ausland nach Österreich ist die sogenannte NoVa nachzuzahlen - diese fällt an, wenn ein Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen wird. Welchen Betrag man entrichten muss ist abhängig vom jeweiligen Fahrzeug und man kann das Auto erst dann anmelden wenn der betreffende Betrag entrichtet ist. Beim Import eines Fahrzeuges aus der Schweiz erlebte eine Familie aus dem Zillertal kürzlich eine ebenso kuriose wie ärgerliche Geschichte...