"Häufung der Häufchen" in Braunau – Gackerl gehört ins Sackerl
BRAUNAU (ebba). Nach Paragraf 6 Absatz 4 Oö. Hundehaltegesetz "ist der/die HundehalterIn zur unverzüglichen Entfernung und Beseitigung des Hundekots, den der Hund an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, verpflichtet." Bei Missachtung droht eine Verwaltungsstrafe durch die Bezirkshauptmannschaft, die in schweren Fällen bis zu 7000 Euro betragen kann. Diese Summe scheint jedoch nicht jeden Hundehalter abzuschrecken. Denn in Braunau kommt es seit kurzem wieder zu einer "Häufung der...