Wenn die Faulheit überhand nimmt
In der Wohnhausanlage werden Wohnungen neu renoviert. Der GEHWEG in dieser Wohnhausanlage wird von einem Firmenwagen der Firma Renner als Parkplatz benutzt und es kümmert die Arbeiter nicht ob an ihren Fahrzeug ein Kinderwagen, ein Behinderter oder ein Fußgänger ohne Behinderung daran vorbei kommt. Menschen die so agieren können mit Sicherheit, Rücksichtslos und Gemein bezeichnet werden.
Halten und Parken auf Brücken
Es dürfte bei vielen in Vergessenheit geraten sein!! § 24. Halte- und Parkverbote. (1) Das Halten und das Parken ist verboten: a) im Bereich des Vorschriftszeichens “Halten und Parken verboten” nach Maßgabe der Bestimmungen des § 52 Z 13b, b) auf engen Stellen der Fahrbahn, im Bereich von Fahrbahnkuppen oder von unübersichtlichen Kurven sowie auf Brücken, in Unterführungen und in Straßentunnels, USW...... http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40128457 Wo:...