Personaldienstleister
Das gilt für Leiharbeiter bzw. überlassene Arbeitskräfte
KÄRNTEN. Personaldienstleister stellen Unternehmen sogenannte Leiharbeiter bzw. überlassene Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Verleiher, auch Überlasser genannt, muss über die Arbeitsbedingungen eine schriftliche Grundvereinbarung und eine Überlassungsmitteilung ausstellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitskräfte bei der Sozialversicherung zu melden und die fälligen Beträge abzuführen. Überlassene Arbeitskräfte können im Rahmen eines Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis tätig sein....