Pflegegeld - Klage gegen den Bescheid
Pflegegeld: Klage zurückziehen
Sie waren mit der zuerkannten Pflegestufe nicht einverstanden und haben gegen den Bescheid Einspruch erhoben (geklagt). Im neuen, nunmehr gerichtlichen Einstufungsverfahren, gelangte die vom Gericht bestellte Gutachterin zum gleichen Ergebnis wie der Erstgutachter. Jetzt haben Sie das Glück, dass der Richter/die Richterin Ihre Klage nicht abweist, sondern Ihnen vorschlägt die Klage zurückzuziehen. Die Vorteile für Sie (Sperrfristen) wurden Ihnen erklärt. Niemand will Ihnen vorenthalten was...