Pflegegeld - Klage gegen den Bescheid
Pflegegeld: Klage zurückziehen

Sie waren mit der zuerkannten Pflegestufe nicht einverstanden und haben gegen den Bescheid Einspruch erhoben (geklagt). Im neuen, nunmehr gerichtlichen Einstufungsverfahren, gelangte die vom Gericht bestellte Gutachterin zum gleichen Ergebnis wie der Erstgutachter. Jetzt haben Sie das Glück, dass der Richter/die Richterin Ihre Klage nicht abweist, sondern Ihnen vorschlägt die Klage zurückzuziehen. Die Vorteile für Sie (Sperrfristen) wurden Ihnen erklärt.

Niemand will Ihnen vorenthalten was Ihnen gebührt. Aber ehrlich, warum sollte sich jemand besonders anstrengen, für Sie ein Ergebnis herauszuholen, das vielleicht besser ist als die Norm? Das Erstellen von Einstufungsgutachten ist eine „Fließbandarbeit“. Sie ist auf Massen ausgerichtet und deshalb auch relativ schlecht bezahlt. Ja, ein Erfolg würde für Sie bedeuten jeden Monat um einen 3-stelligen Eurobetrag mehr an Pflegegeld zu bekommen, nicht aber für den/die Gutachter/in.

Es versteht sich von selbst, dass nur ein Sachverständiger, also wer Experte auf dem Gebiet ist, nicht aber ein Jurist, ein Einstufungsgutachten auf Richtigkeit (vollständig, objektiv, schlüssig) beurteilen und überprüfen kann. Deshalb wird sich kein/e Richter/in von Ihnen oder von Ihrem Rechtsbeistand überzeugen lassen, dass der vom Gericht bestellte Sachverständige Fehler begangen hat.

Den Vorschlag die Klage zurückzuziehen sollten Sie immer annehmen. RichterInnen machen den Vorschlag nämlich nachdem auch das vom Gericht bestellte Gutachten keine Chance zulässt, die von Ihnen erhoffte Pflegestufe zu erreichen.

Wie kommt es überhaupt zu dieser Situation?
Verantwortlich für die Situation eine Klage zurückzuziehen, sind zwei Gründe:
1.       Ungenügende Prüfung ob das Erstgutachten (PVA) Fehler enthielt. Ein objektives, vollständiges und schlüssiges Gutachten zu bekämpfen wird kaum Erfolg haben.
2.      Auf einen etwaigen Fehler im Erstgutachten wurde in der Klage nicht hingewiesen. Bleibt ein solcher Fehler unbemerkt, kann er auch vom Gerichtsgutachter leicht übernommen werden. Anmerkung: Dieser Fehler wird wahrscheinlich auch bei künftigen Gutachten übersehen werden.

Fazit: Bevor man klagt sollte man genau prüfen (lassen), ob die Klage Chancen auf Erfolg haben kann. Tipp: https://pflegestufen.at/produkt/e-klage/

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