Pflegegeld
Diagnose Demenz alleine genügt nicht für Erschwerniszuschlag
In seinem Urteil vom 13.2.24 hat der Oberste Gerichtshof klargestellt: Die Diagnose "Demenz" alleine genügt auch bei einer 98 jährigen Dame nicht, um bei der Ermittlung der Pflegestufe den Erwschwerniszuschlag im Ausmaß von 45 Stunden pro Monat zugesprochen zu bekommen. "Die 1925 geborene Klägerin bezieht seit dem Jahr 2017 Pflegegeld der Stufe 1. Am 28. April 2023 beantragte sie die Zuerkennung eines höheren Pflegegeldes. Mit Bescheid vom 16. Mai 2023 wies die beklagte...