Corona und Pflegegeld
Corona und Pflegegeld
Auf der Seite www.pflegestufen.at, die Spezialseite für Pflegegeld-Angelegenheiten im Internet, wurden im Zusammenhang mit Corona zwei wichtige Informationen bekannt gemacht.
Begutachtungen zur Einstufung sind derzeit ausgesetzt
Lt. Gesetz wird das Pflegegeld (bei Feststellung des Anspruchs ) ab dem auf das Antragsdatum folgenden 1. eines Monats nachgezahlt. Z. B.: Ihr Antrag ist am 28. Februar 2020 bei der Pensionsversicherung eingelangt, was Ihnen die Pensionsversicherung postalisch bestätigt hat. Egal wann die Begutachtung stattfinden wird - bei Feststellung des Anspruchs steht Ihnen nachträglich die Auszahlung inklusive Pflegegeld für den Monat März 2020 zu.
Einspruchsfrist gegen einen Bescheid wird wegen Corona nicht verlängert
Für laufende Gerichtsverfahren sind Fristen für bis 30. April 2020 unterbrochen. Das gilt aber nicht für die Frist lt. Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem Pflegegeld-Bescheid.
Die Unterbrechung des Fristenlaufs vom 22.3.2020 bis 30.4.2020 wegen CORONA betrifft nicht die 3 monatige Frist für den Einspruch gegen einen Pflegegeld-Bescheid. Im Punkt 7 der Mitteilung des BM f. Justiz heißt es:
„Die Zeit von 22. März 2020 bis 30. April 2020 wird in die Zeit nicht eingerechnet, in der eine Klage zu erheben, ein Antrag zu stellen oder eine Erklärung abzugeben ist.“
Für das Einbringen einer Klage können Sie das vom Landesgericht Leoben zur Verfügung gestellte PDF verwenden. Formular hier kostenlos downloaden
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