2. Pflegepaket - Pflegegeld
Pflegegeld Begutachtung - Neu ab 1. Juli 2023

Im zweiten Pflegepaket wurde u.a. beschlossen, dass die PVA ab 1.7.23 auch Pflegekräfte mit Einstufungsgutachten beauftragen kann, damit es bedeutend rascher geht - vom Erstantrag bis zur Auszahlung von Pflegegeld. (Quelle: APA-OTS0088)

Aber auch Pflegekräfte müssen sich an das Pflegegeldgesetz und an die Einstufungsverordnung halten, wenngleich sie eventuell "verständnisvoller" beurteilen als Ärztinnen und Ärzte.

einfach probieren?

Trotzdem sollte man auch ab 1.7.23 Pflegegeld nicht "probeweise" beantragen.

Selbst wenn die Antragstellung vordergründig "kostenlos" ist, so sei darauf hingewiesen, dass neben den Kosten die jeder Antrag und jeder Einspruch gegen einen Bescheid verursacht, auch Nachteile für den Antragsteller damit verbunden sind (z.B. Sperrfrist für neuen Antrag).

anstatt probeweise einen Antrag stellen 

Vor jeder Antragstellung kann man bei pflegestufen.at kostenlos, anonym und so oft man möchte, die Pflegestufe berechnen. Dafür muss der/die PflegegeldwerberIn nicht zustimmen und auch nicht untersucht werden. Damit lässt sich gleichzeitig vermeiden abgelehnt zu werden und sonstige Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Ob es nach der Neuerung ab 1.7.23 vermehrt Klagen gegen ablehnende Erstbescheide geben wird, weil nicht ärztlich festgestellt wurde, dass Diagnosen, Therapien und Beschwerden zusammenpassen, das wird die Zukunft weisen. Ebenso wird sich zeigen, ob es vom Erstantrag bis zur Auszahlung des Pflegegeldes wirklich rascher gehen wird, als das bisher der Fall war.

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