Pflegegeld
Diagnose Demenz alleine genügt nicht für Erschwerniszuschlag
In seinem Urteil vom 13.2.24 hat der Oberste Gerichtshof klargestellt: Die Diagnose "Demenz" alleine genügt auch bei einer 98 jährigen Dame nicht, um bei der Ermittlung der Pflegestufe den Erwschwerniszuschlag im Ausmaß von 45 Stunden pro Monat zugesprochen zu bekommen.
"Die 1925 geborene Klägerin bezieht seit dem Jahr 2017 Pflegegeld der Stufe 1. Am 28. April 2023 beantragte sie die Zuerkennung eines höheren Pflegegeldes.
Mit Bescheid vom 16. Mai 2023 wies die beklagte Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen den Antrag ab, weil der Pflegebedarf der Klägerin durchschnittlich nur 80 Stunden monatlich betrage.
Die Vorinstanzen wiesen die auf Zuerkennung eines höheren Pflegegeldes als jenes der Stufe 1 gerichtete Klage ab, wobei sie von einem Pflegebedarf der Klägerin von 85 Stunden monatlich ausgingen."
Erhöhung von Pflegestufe 1 beantragt
Die 98 Jähre Dame bezieht seit 6 Jahren Pflegegeld der Pflegestufe 1 und hat nun einen Erhöhungsantrag gestellt. Dieser wurde von der SVS abgelehnt. Einerseits fehlten nur 10,5 Stunden Pflegebedarf pro Monat um Pflegegeld der Stufe zwei zu bekommen, andererseits wurde trotz attestierter Demenz der Erschwerniszuschlag von 45 Stunden/Monat nicht gewährt.
GutachterInnen auf Pflegebedarf hinweisen
GutachterInnen berücksichtigen die von PflegegeldwerberInnen bzw. von deren Angehörigen vorgetragenen Beschwerden und prüfen ob diese mit den vorliegenden Diagnosen zu rechtfertigen sind bzw. wie diese mit dem BPGG (Pflegegeldgesetz) und mit der Einstufungsverordnung zu vereinbaren sind. Es ist weder die Aufgabe von GutachterInnen, noch lässt es die für ein Gutachten veranschlagte und honorierte Zeit zu, dass sie von sich aus danach suchen, welche gesetzlichen Möglichkeiten es gibt, um der fast 100jährigen Dame zu einer höheren Pflegestufe zu verhelfen.
Dennoch gibt es Wege, solche gesetzlichen Möglichkeiten herauszufinden.
Wenn man mit Hilfe des Pflegestufenrechners vor Antragstellung anonym und kostenlos die automatisiert berechnete Pflegestufe prüft, bekommt man schon eine Orientierung wie realistisch die Erfolgsaussichten für einen Erhöhungsantrag sind. Kostengünstigen Details zur Berechnung kommen dem Ergebnis schon näher. Entweder man erfährt aufgrund der berechneten Gesamtstundenanzahl wie weit die nächste Pflegestufe entfernt ist. Oder man druckt sich Fragen und Antworten aus und vergleicht, welche Antwort(en) das berechnete Ergebnis verändern.
individuelle Beratung
Der kürzeste und sicherste Weg zur höchstmöglichen Pflegestufe ist allerdings die individuelle Pflegegeld-Beratung, unter Berücksichtigung des persönlichen Zustandes des Pflegegeldwerbers bzw. der Pflegegeldwerberin. Es macht Sinn Pflegegeldberatung vor der Antragstellung oder vor dem Begutachtungstermin in Anspruch zu nehmen. Dabei erfährt man, wie man GutachterInnen auf welche gesetzlichen Möglichkeiten hinweisen kann. Individuelle Pflegegeldberatung ist zwar nicht kostenlos aber man sollte die anfallenden Kosten in Relation zu dem Pflegegeld sehen, das man monatlich bekommen oder nach Ablehnung - wegen der Sperrfrist - versäumen kann.
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