Pflegegeld - Nachuntersuchung
Achtung! Pflegegeld Herabstufung
ORF 2 berichtete am 30.4.22 in der Sendung Bürgeranwalt von einer an Demenz erkrankten Person. Bei ihr wurde das Pflegegeld aufgrund einer Nachuntersuchung von Pflegestufe 3 auf Pflegestufe 1 zurückgestuft. Die Nachuntersuchung hat die PVA von sich aus verlangt.
Das könnten Sie vermeiden.
Empfehlungen für Verhalten bei Begutachtung einer an Demenz erkrankten Person.
1. Nehmen Sie sich die Zeit und seien Sie während der gesamten Begutachtung anwesend
2. Unterbrechen Sie Gutachter*innen NICHT durch Ihre Erklärungen oder Ergänzungen, und diskutieren Sie NICHT mit Gutachter*innen
3. Schildern Sie der/m GutachterIn zum Schluss (eventuell auch ohne Beisein des/der AntragstellerIn), was der/die Betroffene unrichtig (zu schön) dargestellt hat, und geben Sie den GutachterInnen dafür ein kurzes Beispiel als Begründung.
Nix ist fix
Dieser Fall zeigt auch, dass es unrichtig ist zu glauben, "was man schon hat, kann einem nicht mehr weggenommen werden". Jeder "Antrag auf Erhöhung" der Pflegestufe hat eine Neubemessung der Pflegestufe zur Folge. So kann es auch sein, dass "diesmal" eine niedrigere Pflegestufe herauskommt als letztes Mal.
Vor jedem Antrag selbst prüfen
Deshalb sollte man VOR jedem selbst initiierten Antrag auf Pflegegeld mit einem kostenlosen Pflegestufenrechner aus dem Internet prüfen, welche Pflegestufe voraussichtlich zu erwarten sein wird.
Solche kostenlose Pflegestufenrechner kann man natürlich auch einsetzen, um zu prüfen ob dem Vater oder der Mutter überhaupt schon Pflegegeld zusteht.
Das könnten Sie gleich am Muttertag ausprobieren!
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