Pflegeleistungen im Erbrecht
Eine der wesentlichen Neuerungen der bereits beschlossenen und am 1. 1. 2017 in Kraft tretenden Erbrechtsreform ist die Einführung des sogenannten "Pflegevermächtnisses". Bis jetzt konnten Pflegeleistungen, die man dem Verstorbenen erbracht hat, kaum berücksichtigt werden. Natürlich kann man sagen, dass der Gepflegte dem Pfleger ja als Dank jederzeit eine Leistung erbringen oder dies testamentarisch vorsehen kann. Allzu oft wurde davon jedoch nicht Gebrauch gemacht und die Personen, die...