Irrtum bei Kaufverträgen
Im Irrtum befindet sich jemand, der eine unzutreffende, falsche oder mangelnde Vorstellung von der Wirklichkeit hat. Bei Kaufverträgen stellt sich die Frage: Welche der beiden Vertragsseiten – Verkäufer oder Käufer – ist schutzwürdiger, wenn ein Irrtum auf einer Seite auftritt? Soll jemand geschützt werden, der sich im Irrtum befindet, oder der, der auf die Vertragserklärung der anderen Seite vertraut hat? Konkret für den Kaufvertrag bedeutet dies zum Beispiel: Soll der Käufer eines Hauses...