„Persönlicher Feiertag“
Zeit für Karfreitag drängt
Wer den Karfreitag für sich heuer als so genannten „persönlichen Feiertag“ sicherstellen will, hat dafür nur noch bis Freitag, 10. Jänner Zeit. Der Grund: Nach der geltenden Rechtslage, mit der ja – ausgelöst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs - der Karfreitag als Feiertag für Evangelische und Altkatholiken gefallen ist, muss der „persönliche Feiertag“ mindestens drei Monate vorher schriftlich beim Dienstgeber bekanntgegeben werden. Da der Karfreitag heuer auf den 10. April fällt,...