Gutscheine gelten 30 Jahre
Firmen müssen nichts zurücknehmen viele tun es aber freiwillig Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe von im Geschäft gekaufter Ware. Gutscheine haben grundsätzlich 30 Jahre Gültigkeit, so die AK OÖ. OÖ (das). Manchmal bringt das Christkind nicht die passenden Geschenke dann muss umgetauscht werden. Firmen müssen dabei per Gesetz nichts zurücknehmen oder umtauschen, viele räumen aber freiwillig ein Umtauschrecht ein und die meisten geben sogar eine Geld-zurück-Garantie,...