Neue Verbraucherrechte sind "grundrechtswidrig und lebensfremd"
WKOÖ legt beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde ein Als grob grundrechtswidrig sowohl aufgrund der Charta der europäischen Grundrechte, aber auch unseres Staatsgrundgesetzes und des Gleichheitssatzes, bekämpft die WKOÖ die neuen Verbraucherschutzbestimmungen auch beim Verfassungsgerichtshof. So ist es laut Aussendung der Wirtschaftskammer "völlig unverständlich, ja geradezu unerträglich, dass ein Verbraucher bis zu einem Jahr nach Vertragsabschluss trotz ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages...