Experten informierten über Änderung bei der Registrierkassenpflicht
MÖDLING. Ab 1. Jänner 2016 müssen Bargeschäfte einzeln aufgezeichnet, Belege den Kunden ausgehändigt und Registrierkassen für Bargeschäfte laut Gesetzesdefinition verwendet werden. Dies gilt für Unternehmen mit Umsätzen über 15.000 Euro im Jahr, davon Barumsätze von über 7.500 Euro. "Damit sind ab Beginn des kommenden Jahres weder Strichlisten, noch Stricherllisten, noch die Stockverrechnung oder Rechenmaschinen mit Streifen zulässig", so die Steuerexperten Seybert, Hanisch und Kandlhofer. Bei...