Beratung der Eltern vor einvernehmlicher Scheidung
Seit kurzem müssen sich Eltern bei einer Scheidung über die Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten lassen. Bei Gericht müssen die Eltern eine Bestätigung vorlegen. Es sind Einzel- oder Gruppenberatungen möglich. Die Honorare dafür sind verschieden. Infos dazu & eine Liste der anerkannten BeraterInnen finden Sie hier: gepostet von Forum Familie - Elternservice des Landes