Testkapazitäten werden bedarfsgemäß angepasst
Schrittweise Anpassung der öffentlichen Angebote
Impffortschritt und Zulassung von „Wohnzimmertests“ erlauben schrittweise Anpassung der öffentlichen Angebote Da durch die COVID-19-Öffnungsverordnung des Bundes nun auch registrierte „Wohnzimmertests“ den Zutritt zu Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen ermöglichen und bereits geimpfte Personen von der Testpflicht befreit sind, ist ein spürbarer Rückgang der Nachfrage an öffentlichen Testmöglichkeiten erkennbar. Demzufolge wird die Vorarlberger Teststrategie an die neuen Bestimmungen...