Kommentar
Jugendschutz und mehr im Netz
Jugendschutz, Datenschutz und der Umgang mit sozialen Netzwerken liegen letztlich immer in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten - ob sie es wollen oder nicht. Für unsere Jugendlichen scheint alles gut geregelt: Das Alter für den ersten Alkoholkonsum, die legalen Tschik und natürlich auch das Fortgehen. Demnach können 14-Jährige schon bis 23 Uhr ausbleiben, so es die Eltern erlauben und ein gültiger Ausweis das Alter bestätigt. Keinen Ausweis braucht man aber für den Umgang mit sozialen...