Neue Universitätsgesetze in Österreich geplant
In Österreich bringt eine Neufassung des Universitätsgesetzes (UG) einige Neuerungen mit sich: Studienanfänger müssen Mindestleistungen erbringen, die Anrechnung von ECTS-Punkten unterliegt einer Beweislastumkehr und es gibt Änderung bei der Ernennung der Rektoren. Mit Start des Wintersemesters 2021/2022 müssen Beginner eines Bachelor- oder Diplomstudiums mindestens 24 ECTS-Punkte innerhalb der ersten zwei Studienjahre erbringen. Andersfalls ist der Student an dieser Hochschule für zehn Jahre...