Swap-Zwischenurteil
OLG Wien bestätigt – Vertrag mit Bank war nicht rechtsgültig
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigte das Swap-Zwischenurteil: Der Vertrag mit der Bank war nicht rechtsgültig. Bürgermeister Klaus Luger sieht daher die Rechtsposition der Stadt Linz bestärkt – "Swap 4175 hatte nie Bestand", so Luger. LINZ. "Dieses Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt die Stadt Linz in ihrer seit jeher vertretenen Rechtsposition ganz eindeutig, dass das Geschäft von vorneherein unwirksam war", äußert sich Bürgermeister Klaus Luger per Aussendung. Das Oberlandesgericht...