Haltung eines exotischen Tiers
Strafe wegen "zugelaufenem" Tapir
800 Euro musste ein Vöcklabrucker locker machen, weil er einen Tapir entgegen aller Tierschutzbestimmungen privat gehalten hatte. VÖCKLABRUCK. Eine Verwaltungsstrafe von 1.200 Euro drohte einem Mann, nachdem herausgekommen war, dass er zumindest für einige Tage einen Tapir besaß. Diese exotische Tierart ist eigentlich in tropischen Wäldern einheimisch, die Haltung außerhalb von Zoos und wissenschaftlichen Einrichtungen ist untersagt. Gegen die Strafe erhob der Mann, der zu keinem Zeitpunkt...