Haltung eines exotischen Tiers
Strafe wegen "zugelaufenem" Tapir
800 Euro musste ein Vöcklabrucker locker machen, weil er einen Tapir entgegen aller Tierschutzbestimmungen privat gehalten hatte.
VÖCKLABRUCK. Eine Verwaltungsstrafe von 1.200 Euro drohte einem Mann, nachdem herausgekommen war, dass er zumindest für einige Tage einen Tapir besaß. Diese exotische Tierart ist eigentlich in tropischen Wäldern einheimisch, die Haltung außerhalb von Zoos und wissenschaftlichen Einrichtungen ist untersagt. Gegen die Strafe erhob der Mann, der zu keinem Zeitpunkt bestritt, den Tapir gehalten zu haben, einen kuriosen Einspruch: Der Plan wäre gewesen, das Tier aus einem Zoo in Rumänien in einen tschechischen Tiergarten zu bringen. Der Transport nach Österreich sei grundsätzlich ohne sein Zutun geschehen und der Tapir "überraschend" bei ihm angekommen. Da sich das Tier bei der Ankunft in einem so schlechten Zustand befunden hätte, wäre er gezwungen gewesen, es bei sich aufzunehmen. Die Beschwerde wurde vom Landesverwaltungsgericht abgewiesen.
Keine artgerechte Haltung
Der Amtstierarzt wurde zu einer Kontrolle herangezogen: Der Tapir war entgegen aller Vorschriften untergebracht gewesen. Abgesehen davon, dass Tapire in Österreich nur mit offizieller Bewilligung gehalten werden dürfen, fehlte der Zugang zu einer Außenanlage. Zudem war das Tier allein statt wie empfohlen mit Artgenossen gehalten worden. Die tierschutzrechtlichen Bestimmungen waren also grundlegend missachtet worden. Als Resultat wurde die Höhe der Geldstrafe tat- und schuldangemessen auf 800 Euro festgelegt.
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