Neuerungen fürs Taxigewerbe
Taxilenker-Vorschriften gelten zukünftig auch für Mietwagen
WIEN, TIROL (niko). Durch eine Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes wurden das Taxi-Gewerbe und das Mietwagen-Gewerbe mit Pkw zu einem Gewerbe „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi“ zusammengefasst. Die Bestimmungen für Taxilenker gelten zukünftig auch für Lenker im bisherigen Mietwagen-Gewerbe mit Pkw und damit insbesondere auch für Uber-Fahrer. Diese müssen in Zukunft wie Taxilenker über einen Ausweis verfügen. Der Erwerb des Ausweises ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft,...