Im Erbrecht ist ab 2017 vieles neu
Am 1. Jänner treten im österreichischen Erbrecht grundlegende Neuerungen in Kraft. Sie gelten für alle Sterbefälle, die sich nach dem 31. Dezember 2016 ereignen. Besserstellung von Ehegatten bzw. Partnern Bei der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament gehen Ehegatten bzw. eingetragene Partners den Seitenverwandten vor. Neu ist auch ein außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten des Verstorbenen, wenn es sonst keine Verwandten gibt. Schutz vor Betrug Neue Formvorschriften für Testamente...