Haltung von Hunden und Katzen
„Unheil schon im Vorfeld abwenden“
Das Landessicherheitsgesetz sieht ein Bewilligungsverfahren unter Einbindung des Amtstierarztes für das Halten von mehr als vier Hunden und/oder acht Katzen vor. EISENSTADT. Sicherheitsreferent LHStv. Johann Tschürtz und Tierschutzombudsfrau Gabriele Velich präsentierten Details zu den Regelungen über die Tierhaltung, die im Landessicherheitsgesetz festgeschrieben sind. Bewilligung ab fünf Hunden notwendigSo soll künftig das Halten von mehr als vier Hunden und/oder acht Katzen an ein...