Offener Brief an den Gmündner Bürgermeister
Behördlich angeordnete Trinkwasserverschwendung
Seit rund 40 Jahren liegt ein Wasserschlauch, vergraben im Steilhang des Landfraßbaches und versorgt uns aus einer Drainageausleitung der angrenzenden Wiese, mit Wasser für unseren Garten. Das Servitutsrecht ist somit eingetreten, aber für die Behörden nicht relevant. Vor gut 17 Monaten mussten wir, auf Grund einer Anzeige, plötzlich um eine wasserrechtliche Bewilligung ansuchen, da 7 Meter unterhalb der Gemeindebrücke und 25m auf öffentlichem Grund, ehemals unser eigener Grund, verläuft. Auch...