Urlaub nehmen statt endlos aufsparen
GÄNSERNDORF. Passend zu den letzten Sommertagen erinnert die Arbeiterkammer daran unverbrauchte Urlaubstage auch in Anspruch zu nehmen. Andernfalls könnte es einem so gehen, wie der 52-jährigen Arbeitnehmerin aus dem Bezirk. Erst durch die Insolvenz ihres Arbeitgebers wurde sie aufmerksam, dass sie um ihre angesparten Urlaubstage umgefallen wäre. „Das Urlaubsgesetz sieht vor, dass der Urlaubsanspruch nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist, verjährt“,...