Wiederbetätigung: Zehn Monate bedingte Haft
MARZ. Im September des Vorjahres hatte ein „Nazikeller“-Filmdreh in Hirm für Ausehen gesorgt – dieser hatte nun in Eisenstadt ein gerichtliches Nachspiel. Im Prozess um die „Nazikeller“-Affäre hat ein Geschorenensenat den Angeklagten wegen Wiederbetätigung für schuldig gesprochen - der 58-Jährige wurde zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Geschworenen bejahten die Frage der Wiederbetätigung mit 7:1 Stimmen – das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mildernde Umstände Der bisher...