Verbot

Beiträge zum Thema Verbot

Zahnarzt Dr. André Wassermann aus Lendorf hat seine Praxis am Rathausplatz in Spittal. (links: Symbolbild) | Foto: stock/Friends Stock, Privat
Aktion 3

Quecksilber ade
Was das Amalgam-Verbot für Patienten bedeutet

Ab 2025 ist es so weit: Die Europäische Union verbietet die Nutzung von Amalgam für Zahnfüllungen. Damit sollen die schädlichen Auswirkungen von Quecksilber auf die Gesundheit und Umwelt reduziert werden. Es sind aktuell die einzigen Plomben, die die Kasse bezahlt. Unklar ist noch, ob und welche Alternativen in Zukunft erstattet werden. BEZIRK SPITTAL, ÖSTERREICH. Für Zahnarzt Dr. André Wassermann ist das Verbot aus Umweltgesichtspunkten verständlich, auch wenn sich das Material jahrzehntelang...

In Pesenthein muss Trinkwasser aufgrund der Hitzeperiode gespart werden | Foto: Pixelio/Moser

Pesenthein muss Trinkwasser sparen

MILLSTATT. In der Ortschaft Pesenthein in der Gemeinde Millstatt werden die Bewohner aufgefordert, kostbares Trinkwasser zu sparen.  Kein Gießen und Autowaschen Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und Trockenheit ist es ab sofort verboten, Grundstücke und Rasen zu besprengen, Schwimmbecken aufzufüllen und auch das Auto zu waschen. Die Gemüsebeete dürfen mit Kannen gegossen werden.

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Feueranzünden im Wald ist verboten (https://pixabay.com/de/streichholz-flamme-feuer-brennen-1063868/) | Foto: KK/Pixabay/Tante Tati

Verbot des Feuer-Anzündens

SPITTAL. Laut einer Verordnung des Landes Kärnten ist das Feueranzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereichen verboten. Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse, sprich der großen Trockenheit, könnte dadurch nämlich die Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigt werden. Daher ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald ab sofort und bis auf weiteres Verboten. Das Verbot gilt für den gesamten Bezirk Spittal. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine...

Foto: KK/Pixabay/CC0

Verbot des Feueranzündens aufgehoben

Die Brandgefahr im Wald ist nicht mehr gegeben. SPITTAL. Wie die Bezirkshauptmannschaft Spittal nun bekannt gibt, ist das Verbot des Feueranzündens vom 19. Juni 2017 nun wieder aufgehoben. Auf Grund der Niederschläge in der letzten Zeit, sei die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich nicht mehr gegeben. 

Das Feueranzünden und Rauchen im Wald ist wegen Trockenheit strengstens verboten | Foto: pixabay

Bezirk Spittal: Feueranzünden im Wald verboten

BH Spittal erlässt Verordnung. Fehlender Niederschlag erhöht Waldbrandgefahr. BEZIRK SPITTAL. Die derzeit herrschende Trockenheit ist gefährlich. Die Bezirkshauptmannschaft Spittal hat deshalb ein Verbot des Feueranzündens und Rauchens im Wald erlassen. Das Verbot gilt für den gesamten Bezirk - ab sofort und bis auf weiteres. Auch auf an einen Wald angrenzenden Flächen ist das Feueranzünden strengstens verboten.

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Das Verbot des Feueranzündens ist im Bezirk Spittal wegen der letzten Niederschläge wieder aufgehoben | Foto: pixabay

Verbot des Feueranzündens im Bezirk wieder aufgehoben

Niederschläge mindern Brandgefahr. BEZIRK SPITTAL. Die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich ist laut Bezirkshauptmannschaft Spittal nicht mehr gegeben. Damit wird das Verbot des Feueranzündens mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben. Fehlender Niederschlag hat seit März die Waldbrandgefahr erhöht, nun sei die Gefahr wieder eingedämmt.

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Das Feueranzünden und Rauchen im Wald ist wegen Trockenheit strengstens verboten | Foto: pixabay

Trockenheit: Feueranzünden im Wald verboten

BH Spittal erlässt Verordnung. Fehlender Niederschlag erhöht Waldbrandgefahr. BEZIRK SPITTAL. Die derzeit herrschende Trockenheit ist gefährlich. Die Bezirkshauptmannschaft Spittal hat deshalb ein Verbot des Feueranzündens und Rauchens im Wald erlassen. Das Verbot gilt für den gesamten Bezirk - ab sofort und bis auf weiteres. Auch auf an einen Wald angrenzenden Flächen ist das Feueranzünden strengstens verboten.

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Foto: Grasmann

Feueranzünden im Wald strengstens verboten

Fehlender Niederschlag erhöht Waldbrandgefahr. BEZIRK SPITTAL. Die derzeit herrschende Trockenheit ist gefährlich. Die Bezirkshauptmannschaft Spittal hat deshalb ein Verbot des Feueranzündens und Rauchens im Wald erlassen. Das Verbot gilt für den gesamten Bezirk. Auch auf an einen Wald angrenzenden Flächen ist das Feueranzünden strengstens verboten.

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