„vererben, verschenken“ und Patientenverfügung
Das Thema "Vorsorge" ist in aller Munde. Dazu gehört auch die Rechtsvorsorge. Darunter versteht man die Vermögensübergabe rechtzeitig planen und gestalten in Form von Vermögensweitergabe zu Lebzeiten oder testamentarische Regelung. Die Menschen werden immer älter und der Wunsch, für die Zeit, wo man auf fremde Hilfe angewiesen ist, vorzusorgen, wird immer größer. Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht, die noch viel weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten vorsieht, sind noch nicht so...