„vererben, verschenken“ und Patientenverfügung

- hochgeladen von Günter Rosatzin
Das Thema "Vorsorge" ist in aller Munde.
Dazu gehört auch die Rechtsvorsorge.
Darunter versteht man die Vermögensübergabe
rechtzeitig planen und gestalten in Form von
Vermögensweitergabe zu Lebzeiten
oder testamentarische Regelung.
Die Menschen werden immer älter und der Wunsch, für die Zeit,
wo man auf fremde Hilfe angewiesen ist, vorzusorgen, wird immer größer.
Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht, die noch viel weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten vorsieht, sind noch nicht so bekannt.
Beides sind Instrumentarien zur Stärkung der Selbstbestimmung für den Fall,
dass man einmal nicht mehr selber Entscheidungen treffen kann.
Wann? Mittwoch, 6. März 2013 um 19.00 Uhr
Wo? Marktgemeindeamt Sierning
Referent: Herr Dr. Josef Mursch-Edlmayr
(Öffentlicher Notar und Mediator)
Eintritt: Freiwillige Spenden


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