BH Zell am See
Durchführungsverordnung zum Epidemie-Gesetz
Im Pinzgau wurde ein Krisenstab eingerichtet und Maßnahmen beschlossen, die die Covid-19-Verbreitung eindämmen sollen. PINZGAU. Bereits am 11. März 2020 hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See auf der Grundlage eines Erlasses der Bundesregierung gemäß § 15 Epidemiegesetz eine bis zum 3. April gültige Durchführungsverordnung mit Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise erlassen. Die Verordnung gilt für alle Gemeinden des Pinzgaus. Fälle steigend Im Bundesland Salzburg gibt es derzeit 17 mit...