Etappenerfolg für die Kreuzung Trautenfels
Beschwerden der Projektgegner wurden als inhaltlich unbegründet abgewiesen. Die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichts Steiermark über die gegen die straßen- sowie wasserrechtlichen, erstinstanzlichen Bescheide erhobenen Beschwerden liegen nun vor. „Die Beschwerden der Projektgegner wurden als inhaltlich unbegründet abgewiesen, da die wesentlichen Interessen der Beschwerdeführer durch das Projekt B 320-Kreuzung Trautenfels nicht beeinträchtigt werden“, freut sich der steirische...