Verleumdung

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Der Verhandlungstermin für den Prozess gegen Christoph Walser ist noch offen. Im Falle einer Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung droht Walser eine Geldstrafe von bis zu 2,2 Millionen Euro, während für die weiteren Delikte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich ist.  | Foto: AllaSerebrina/Panthermedia
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Verhandlungstermin offen
Anklage gegen Christoph Walser rechtskräftig

Christoph Walser soll Steuern und Abgaben in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen haben. Er ist zudem wegen Verleumdung, Beweismittelfälschung und falscher Beweisaussage angeklagt. Da Walser auf einen Einspruch verzichtet hat, ist die Anklage rechtskräftig. Der Verhandlungstermin ist noch offen. INNSBRUCK. Es wurde auf einen Einspruch verzichtet, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Innsbruck der APA mit. Im Vorverfahren hatte Walser die Steuerhinterziehung in Höhe von 1,1 Mio....

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