Vorstellungskosten zurückholen – So geht’s!
Erstattung der Vorstellungskosten Ausgaben, wie Fahrtkosten und Übernachtungskosten, kannst Du Dir vom Unternehmen zurückholen, wenn Du die folgenden zwei Punkte beachtest: Schriftverkehr mit dem Unternehmen aufbewahren, denn hat das Unternehmen Dich zum Vorstellungsgespräch eingeladen und dabei nicht explizit darauf hingewiesen, dass die entstehenden Aufwendungen nicht ersetzen werden, kannst Du Deinen Anspruch auf Kostenersatz geltend machen. Rechnungen aufheben, denn nur, wenn Du Deine...