Ein spannender Wahlsonntag
In 29 Gemeinden wird am 22. März im Bezirk Leibnitz gewählt. Am Sonntag fallen die Würfel und am Nachmittag werden die Parteien Gewissheit haben, wie sich die Wählerschaft entschieden hat. Auch wenn es sich um keine Pflichtwahl handelt, sollte jeder von uns vom Wahlrecht Gebrauch machen. Wählen darf bei der Gemeinderatswahl jeder, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr erreicht hat. Aktives Wahlrecht Aktives Wahlrecht ist das Recht der Wahlberechtigten zu wählen – vorausgesetzt, dass sie...