Ab 22. März 2022
Waldbrandschutzverordnung für Linz-Land in Kraft
Auf Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Linz-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten. LINZ-LAND. "Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen", so Bezirkshauptmann Manfred Hageneder. 7.270 Euro Strafe und...