Ab 22. März 2022
Waldbrandschutzverordnung für Linz-Land in Kraft
Auf Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Linz-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
LINZ-LAND. "Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen", so Bezirkshauptmann Manfred Hageneder.
7.270 Euro Strafe und Gefängnis
Wer sich nicht an das Verbot hält, dem winken saftige Strafen. So werden bei Missachtung der Verordnung Geldstrafen bis zu 7270 Euro fällig. Ebenso kann eine Übertretung eine bis zu vierwöchige Freiheitsstrafe nach sich ziehen. "Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden", informiert der Bezirkshauptmann.
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