Verordnung
BH Schärding warnt vor Waldbränden
Mit 1. Mai verhängt die Bezirkshauptmannschaft für den gesamten Bezirk Schärding eine Waldbrandschutz-Verordnung. BEZIRK SCHÄRDING. Demnach ist jedes Anzünden von Feuer sowie das Rauchen in sämtlichen Waldgebieten aller Gemeinden im Bezirk Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen verboten. "Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen", so Bezirkshauptmann...