Verordnung
BH Schärding warnt vor Waldbränden
- Die BH Schärding warnt vor Waldbränden und gibt deshalb eine ab 1. Mai entsprechende Verordnung heraus.
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Mit 1. Mai verhängt die Bezirkshauptmannschaft für den gesamten Bezirk Schärding eine Waldbrandschutz-Verordnung.
BEZIRK SCHÄRDING. Demnach ist jedes Anzünden von Feuer sowie das Rauchen in sämtlichen Waldgebieten aller Gemeinden im Bezirk Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen verboten. "Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen", so Bezirkshauptmann Rudolf Greiner.
7270 Euro Strafe und Gefängnis
Wer sich nicht an das Verbot hält, dem winken saftige Strafen. So werden bei Missachtung der Verordnung Geldstrafen bis zu 7270 Euro fällig. Ebenso kann eine Übertretung eine bis zu vierwöchige Freiheitsstrafe nach sich ziehen. "Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden", informiert der Bezirkshauptmann. Und wie lange gilt die Verordnung? "Bis einschließlich 31. Oktober 2021", so Greiner.
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