Neue Regelungen für LKW- und Buslenker
NEUDÖRFL (wk). Ab 11. September dieses Jahres dürfen nur mehr Buslenker ihren Beruf nachgehen, wenn sie eine Grundqualifikation oder Weiterbildung absolviert haben. Für LKW-Fahrer gilt dies ab 11. September 2014. Dies geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die vorschreibt, dass Berufskraftfahrer Inhaber eines Befähigungsnachweises sein müssen. Das bedeutet, dass sie im Besitz eines Führerscheines sein müssen, in dem eingetragen ist, dass eine Grundqualifizierung bzw. Weiterbildung...