Neue Regelungen für LKW- und Buslenker
NEUDÖRFL (wk). Ab 11. September dieses Jahres dürfen nur mehr Buslenker ihren Beruf nachgehen, wenn sie eine Grundqualifikation oder Weiterbildung absolviert haben. Für LKW-Fahrer gilt dies ab 11. September 2014. Dies geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die vorschreibt, dass Berufskraftfahrer Inhaber eines Befähigungsnachweises sein müssen. Das bedeutet, dass sie im Besitz eines Führerscheines sein müssen, in dem eingetragen ist, dass eine Grundqualifizierung bzw. Weiterbildung absolviert wurde. Der Weiterbildungsnachweis für alle Führerscheine besteht aus insgesamt fünf Modulen und dauert insgesamt 35 Stunden. Die Kosten für die Ausbildung muss laut Kollektivvertrag das Unternehmen tragen, die Zeit für die Weiterbildung muss bei den LKW-Lenkern vom Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Mehr als 60 Interessierte waren in den Martinihof nach Neudörfl zum Berufskraftfahrerfrühschoppen gekommen. Informiert wurden sie auch über den Stand der KV-Verhandlungen und über neue gesetzliche Regelungen. Als Experten standen vida-Landesgeschäftsführer Ernst Gruber sowie der Verkehrsjurist Dr. Herbert Grundtner, Matthias Lachowitz, Betriebsratsvorsitzender bei MMM und Blaguss-Betriebsratsvorsitzender Josef Kotzenmacher zur Verfügung. Informiert wurden die Anwesenden sowohl in ungarisch als auch in deutsch, die Informationen sowie die Diskussionsbeiträge wurden simultan übersetzt.
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