Tirol
Strenge Regeln bzgl. Räum- und Streupflicht
Vorsicht: Die Räum- und Streupflicht des Grundeigentümers gilt auf allen Straßen mit öffentlichem Verkehr. Der Verein SICHERES TIROL weist auf die strengen Regelungen der Straßenverkehrsordnung zur Prävention von Unfällen hin. TIROL (red). Bei Schnee und Eis gelten umfangreiche Räum-und Streupflichten des Grundeigentümers: Im Ortsgebiet -also innerhalb der Ortstafeln- müssen die Eigentümer von Liegenschaften zwischen 06.00h und 22.00h die Gehsteigen, Gehwege und Stiegenhäuser, welche sich...