Wochenenddienste Neuregelung

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Kommentar

Seit 6. Jänner haben Ärzte im Wochenend- und Feiertagsdienst eine Ruhezeit von 21.00 bis 7.00 Uhr. Das heißt: Die Mediziner haben nicht - wie bisher - von Freitagabend bis Montagfrüh Bereitschaft, sondern können sich in der Nacht regenerieren. Somit haben die Patienten die Sicherheit, dass sie sowohl am Wochenende, als auch zum Wochenstart einem ausgeruhten Hausarzt gegenübersitzen und nicht einem übermüdeten, weil er 72 Stunden Bereitschaftsdienst hatte. Eine Regelung, die zwei Fliegen mit...

  • Bgld
  • Oberpullendorf
  • Eva Maria Plank

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