Wohnzimmertest

Beiträge zum Thema Wohnzimmertest

Solange nichts von den angekündigten Gurgeltests in Sicht ist und noch nicht einmal ein Verfügungstermin besteht, sollen die Wohnzimmertest noch akzeptiert werden, fordert AK Präsident Erwin Zangerl.  | Foto: Pixabay/Peggychoucair (Symbolbild)

AK Tirol fordert
Gültigkeit von Wohnzimmertests verlängern

TIROL. Noch immer gibt es keine Gurgeltests und auch keinen genauen Termin über deren Verfügbarkeit. Die Leidtragenden wären die ArbeitnehmerInnen so die AK Tirol, die regelmäßig Tests vorweisen müssen. Gültigkeit von Wohnzimmertests soll verlängert werdenSolange nichts von den angekündigten Gurgeltests in Sicht ist und noch nicht einmal ein Verfügungstermin besteht, sollen die Wohnzimmertest noch akzeptiert werden, fordert AK Präsident Erwin Zangerl. Immerhin wäre man in einer Hochphase der...

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Ganz so eng wird man wohl noch nicht zusammensitzen können, doch wer geimpft, getestet oder genesen ist, kann zumindest wieder ein Restaurant besuchen. | Foto: Pixabay/Free-Photos (Symbolbild)

Öffnungsschritte
3G's und (Selbst-)Tests als Prävention

TIROL. Ab heute gelten die 3G's, wenn man ein Stück vom großen "Öffnungsschritt-Kuchen" abhaben möchte. Ein umfassendes Testangebot in Tirol soll zusätzlich für sichere Öffnungsschritte sorgen. Geimpft, getestet oder genesenGastronomie und Beherbergungs- und Freizeitbetriebe in Tirol öffnen wieder ihre Türen. Für viele Menschen ein lang ersehnte Tag, sei es auf der Seite der Betreiber oder der Kunden. Um dieses Stückchen Normalität genießen zu können, gelten allerdings die 3-G-Regeln. Nur wer...

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Die sogenannten Wohnzimmertests gelten ab 19. Mai auch als Zutrittstest, sofern sie in einem behördlichen Datenverarbeitungsprogramm erfasst wurden. | Foto: pixabay/webandi
Aktion

Öffnung am 19. Mai
Zutritt nun auch mit Tests in Eigenanwendung erlaubt

Öffnungsschritte am 19. Mai bringen einige Lockerungen mit sich; Betreiber müssen einen Covid-19-Beauftragten bestellen. TIROL, BEZIRK KITZBÜHEL (jos). Am 11. Mai gab die Bundesregierung weitere Regeln zu den Öffnungsschritten am 19. Mai bekannt. Unter strengen Auflagen dürfen Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Sport- und Kulturstätten sowie Freizeitbetriebe wieder aufsperren. Als Voraussetzung für einen Zutritt gilt dabei die "3-G-Regel" (geimpft, getestet oder genesen). Bei "Take-away"...

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